AGB und Widerruf

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht
Stand 15.07.2023

Das Leistungsangebot der Webseite www.mantrailing-basel.ch  ist ein Teilbereich der Tierpsychologie M. Braun (der Einfachheit halber in der Folge „Mantrailing Basel“ genannt) und behält sich sowohl bei der Nutzung von Erbringung von Leistungen als auch allenfalls genutzten, öffentlichen oder geschlossenen Örtlichkeiten durch ihre Teilnehmer / Teilnehmerinnen (der Einfachheit halber in der Folge «Der Teilnehmer» genannt) vor, diese AGB als eine vertragliche Vereinbarung zu erklären. Diese AGB gelten ausschliesslich für jegliche Leistungen der Mantrailing Basel. Veranstaltungen, bei denen Mantrailing Basel lediglich Veranstalter ist und die Durchführung Drittpersonen (externen Dozenten) obliegt, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Die Mantrailing Basel behält sich aus berechtigten, nicht vorhersehbaren und durch Dritte verursachte Störungen im Leistungsablauf vor, Änderungen des Leistungsangebotes vorzunehmen.

Grundlage und Geltungsbereich


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für jede Geschäftsbeziehung mit Mantrailing Basel. Spätestens mit der schriftlichen Bestätigung einer, von Mantrailing Basel akzeptierten Anmeldung gelten diese Bedingungen den Teilnehmenden als angenommen, wenn sie diesen nicht ausdrücklich wiedersprechen.

Grundsätzliche Teilnahmebedingungen für alle Leistungen der Mantrailing Basel

1. Teilnahmeberechtigt sind Hunde, die mindestens über eine Grundimmunisierung des aktuell gängigen, altersentsprechenden Impfschutzes verfügen. Der Nachweis hierzu erfolgt durch unaufgeforderten Vorweis des Impfausweises des teilnehmenden Hundes beim ersten Treffen mit Mantrailing Basel.
Die Grundimmunisierung gilt bei Welpen und Seniorenhunden bedingt und erfordert eine vorherige Absprache mit Mantrailing Basel. Beim ersten Treffen legt der Teilnehmer den Impfausweis als Nachweis für seinen Hund vor.
2. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, für jeden mitgeführten Hund eine gültige Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Mantrailing Basel behält sich vor, ohne weitere Begründung die Vorlage der Versicherungspolice zu verlangen.
3. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, die Mantrailing Basel bei der Anmeldung seines Hundes auf allfällige körperliche, psychische Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten und über allfällige, bekannte Krankheiten, Befall von Endo- oder Ektoparasiten oder andere Ansteckungsgefahren zu informieren.
4. Läufigkeit, Scheinträchtigkeit oder Trächtigkeit von teilnehmenden Hündinnen
Der Teilnehmer wird aus organisatorischen Gründen aufgefordert, die Mantrailing Basel über eine aktuelle oder bevorstehende Läufigkeit oder eine Scheinträchtigkeit zu informieren. Die Läufigkeit oder eine Scheinträchtigkeit einer teilnehmenden Hündin führt nicht zum Ausschluss der Teilnahme.
Trächtige Hündinnen sind ab dem 20. Tag vor des voraussichtlichen Geburtstermins der Welpen von allen Leistungen der Mantrailing Basel ausgeschlossen.
5. Kranke Hunde sind von allen Leistungen der Mantrailing Basel ausgeschlossen.
Ausnahmen sind nach vorgängiger Absprache mit einer verantwortlichen Person der Mantrailing Basel möglich. Im Zweifelsfall ist Mantrailing Basel berechtigt, eine schriftliche Bestätigung des behandelnden Tierarztes zu verlangen.
6. Der Teilnehmer steht immer und überall in der Pflicht der Kotaufnahme des mitgeführten Hundes.
7. Die Mantrailing Basel behält sich vor, Interessenten ohne weitere Begründung abzulehnen.
8. Der Teilnehmer ist – insbesondere im Interesse eines reibungslosen Leistungsablaufes – verpflichtet, den Weisungen der verantwortlichen Person von Mantrailing Basel nachzukommen.
9. Beanstandungen sind sofort, unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen  Schäden der, für die Leistungserbringung verantwortlichen Person der Mantrailing Basel mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruchs sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
10. Mantrailing Basel behält sich vor, Teilnehmer aufgrund Tierschutz-relevanten Handlungen am eigenen Hund oder anderen Hunden auszuschliessen. Eine Rückerstattung oder Minderung der Kosten erfolgt nicht.
11. Für alle Teilnehmer gilt während der Teilnahme der Leistungserbringung Rücksichtnahme gegenüber unbeteiligten Drittpersonen (z.B. Passanten) und Kollegialität gegenüber anderen Teilnehmern.
12. Grobe Zuwiderhandlungen gegen einen oder mehrere Vertragspunkte können zum ersatzlosen Ausschluss der Teilnahme führen. Wird ein Teilnehmer von einer Leistung aufgrund eigenem Vertragsverstosses (insbesondere tierschutzwidriger Umgang mit einem Hund) ausgeschlossen, besteht kein Recht auf Rückerstattung oder Ersatz.
13. Über allfällige Änderungen einer aktuell laufenden Leistung werden nur angemeldete Teilnehmer unterrichtet.
14. Das Mitbringen einer Begleitperson bedarf aus organisatorischen Gründen der vorherigen Absprache mit Mantrailing Basel.
15. Der Teilnehmer trägt vor, während und nach jeder Leistungserbringung durch die Mantrailing Basel die alleinige Verantwortung für die Gesundheit des Hundes.
16. Der Teilnehmer wird gebeten, für die Dauer einer Leistungserbringung der Mantrailing Basel auf dem Mobiltelefon unter den Kontakten den Eintrag «ICE» (in case of emergency) abzuspeichern. In diesem Eintrag ist die Telefonnummer der Person zu erfassen, die im Falle eines Notfalls kontaktiert werden soll. Diese Massnahme stellt eine grosse Erleichterung für Rettungskräfte dar.

Haftung

Die Mantrailing Basel haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Haftungssumme ist auf die Höhe der Teilnahmegebühr beschränkt. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Teilnehmern, Gästen, Dritten oder deren Tieren verursacht werden. Sie übernimmt keine Haftung von Schäden, die einem teilnehmenden Tier wiederfahren. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu verfügen. Mantrailing Basel ist nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.

Film- und Fotoaufnahmen

1. Während öffentlichen Anlässen oder Seminaren:
Der Teilnehmer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während eines öffentlichen Anlasses oder Seminars mit oder ohne Gastdozenten erstellt wurden. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
Film/Fotoaufnahmen durch andere Teilnehmer/Hundebesitzer während eines öffentlichen Anlasses oder Seminars – mit oder ohne Gastdozenten – sind ausdrücklich nicht gestattet.

2. Während regulären Einzel- oder Gruppentrainings und Einzel- oder Gruppenausbildungen:
Werden im geschlossenen Rahmen von Leistungen (namentlich Einzel- oder Gruppentrainings sowie Einzel- oder Gruppenausbildung) Film- und Fotoaufnahmen vom Teilnehmer mit seinem Hund erstellt, dienen diese grundsätzlich primär der Eigenreflektion des Teilnehmers und als Hilfsmittel der Schulung.
Weitere Verwendung bedürfen der expliziten Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Mantrailing Basel. Um seine Einwilligung explizit differenzieren zu können, erhält der Teilnehmer vor dem Start der Leistungserbringung eine entsprechende schriftliche Vereinbarung von Mantrailing Basel zugestellt, die die erlaubte Verwendung von Fotos und Filmaufnahmen regelt. Diese Vereinbarung kann vom Teilnehmer jederzeit schriftlich und ohne Begründung aufgehoben werden und die Löschung bestehender Foto- und Filmaufnahmen verlangt werden.
Das Erstellen von Film-/Fotomaterial durch die Mantrailing Basel unterliegt der Freiwilligkeit und ist kein fester Bestandteil der Teilnahmegebühren.

Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche gegen Mantrailing Basel verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien.

Unwirksamkeit und Vorbehalt

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsinhalte hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge. Eine Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt nur der Mantrailing Basel vorbehalten.

Gerichtsstand

Für alle aus den Vertragsverhältnissen entstehenden Streitigkeiten erwählen der Teilnehmer und die Mantrailing Basel ungeachtet ihres Wohn- oder Geschäftssitzes den Gerichtsstand Basel-Landschaft.

A. Abschluss eines Vertrages

Das gesamte Leistungsangebot der Mantrailing Basel ist ausschliesslich online über die Webseite www.mantrailing-basel.ch buchbar.
Nach Eingang einer schriftlichen, vollständig und sorgfältig ausgefüllten Online-Anmeldung zu einer, der angebotenen Leistungen erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung über das Zustandekommen des Vertrages, inklusive Angaben der Kosten und entsprechende Bankdaten. Hiermit kommt der Vertrag zwischen Mantrailing Basel und dem namentlich benannten Teilnehmer verbindlich zustande. Der Vertrag ist nicht übertragbar auf anderen Personen. Ausnahmen sind nach Absprache mit Mantrailing Basel möglich.
Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist gesamthaft und per sofort zur Zahlung fällig. 
Sämtliche Leistungen werden im Voraus bezahlt und können erst ab dem vollständigen Zahlungseingang bei Mantrailing Basel vollumfänglich bezogen werden.
In Ausnahmefällen können die Teilnahmegebühren seitens des Teilnehmers beim ersten Treffen in bar an Mantrailing Basel bezahlt werden, um eine rasche Teilnahme von Leistungen zu ermöglichen.Allfälliges Material wie z.B. spezielle Halsbänder, Leinen, Anreise- oder Verpflegungskosten sind nicht im Preis enthalten.
Sollten abweichende Zahlungsmodalitäten gelten, wird der Teilnehmer bereits vor der definitiven Anmeldung durch die Mantrailing Basel schriftlich darüber informiert.

Mantrailing Basel verpflichtet sich, alle persönlichen Daten der Anmeldung vertraulich zu behandeln, insbesondere die Daten nicht an Dritte weiter zu geben. Guthaben für die Teilnahme an einer Leistung der Mantrailing Basel oder der Tierpsychologie M. Braun sind nicht übertragbar.
Ist der Teilnehmer nicht der Hundebesitzer selbst, ist eine schriftliche Bestätigung des Hundebesitzers notwendig, welche dem Teilnehmer die Teilnahme mit dem entsprechenden Hund an der Leistung der Mantrailing Basel berechtigt. Aus dieser Bestätigung muss ausserdem hervorgehen, wer für die Begleichung der Teilnahmegebühren haftbar ist. Als Grundlage des Hundebesitzer-Nachweises dient eine Kopie des aktuellen Impfausweises des Hundes.

B. Widerruf- und Rücktrittsrecht seitens des Teilnehmers

Der Teilnehmer kann den Vertrag innerhalb von 7 Tagen seit Vertragsabschluss widerrufen. Bereits geleistete Zahlungen werden vollumfänglich zurückerstattet.Ohne Widerruf innert 7 Tagen gilt der Vertrag als verbindlich und unwiderruflich abgeschlossen.
Das Widerrufsrecht erlischt, sollte die Erbringung der Leistung bereits vor dem Ablauf der 7 Tage begonnen und beendet worden sein.Verträge über alle Leistungen gelten nach Ablauf des Widerrufsrechts von 7 Tagen vollumfänglich bindend und als geschuldet und sind grundsätzlich vor Beginn der Leistung zur Zahlung fällig, unabhängig davon, ob bereits erste Leistungen erbracht worden sind oder nicht.
Wird vom Teilnehmer vom Widerrufrecht innert 7 Tagen Gebrauch gemacht, obwohl bereits erste Leistungen erbracht worden sind, geltend diese als geschuldet und sind innert einer Zahlungsfrist von 7 Tagen rein netto fällig.
Erfolgt kein schriftlicher Widerruf innert 7 Tagen, gilt das Leistungsangebot als angenommen.
Der Vertrags-Rücktritt infolge höherer Gewalt ist unzulässig.
Verträge und/oder Guthaben jegwelcher Art sind nicht auf Dritte übertragbar.

C. Widerruf- und Rücktrittrecht seitens der Mantrailing Basel

Mantrailing Basel kann bis zwei Wochen vor Leistungsbeginn die Leistung absagen, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Ohne Einhaltung einer Frist kann der Rücktritt erfolgen, wenn Vertragswidrigkeiten bekannt werden, die insbesondere das Ziel einer Leistung gefährden oder den Dienstleister oder andere Teilnehmer gefährden.
Das Recht auf Rücktritt besteht auch bei Ausfall der verantwortlichen Person oder externen Gastdozenten durch Krankheit oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Durchführung unzumutbar erschweren.
Es kann in Absprache mit dem Teilnehmer ein geeigneter Ersatztermin innert 6 Monaten vereinbart werden. Erscheint dies nicht möglich, werden bis dahin geleistete Zahlungen rückerstattet.

D. Stornierungen und Übertragung auf Dritte nach Ablauf der Widerrufsfrist von 7 Tagen

Spezielle Anlässe und Seminare mit externen Gastdozenten und Mantrailing Basel als Veranstalter
Der Teilnehmer/Hundebesitzer von öffentlichen Seminaren durch externe, auswärtigen Dozenten (und Mantrailing Basel als Veranstalter) wird von Mantrailing Basel bereits vor der definitiven Anmeldung daraufhin gewiesen, dass der Teilnehmer selbst für den Abschluss einer entsprechenden Event-Seminarversicherung verantwortlich ist.
Eine Erstattung von anteiligen Teilnahmegebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.
Eine Übertragung auf eine Drittperson bedarf der Absprache und dem Einverständnisses mit Mantrailing Basel.
Eine Erstattung zusätzlicher Kosten jeglicher Art (beispielsweise Übernachtung, Anfahrt, andere Leistungen) erfolgt nicht.
Tipp: Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarversicherung, wie zum Beispiel
https://www.hansemerkur.de/event-versicherungen/seminarversicherung#seminarversicherung-leistungen
oder
https://www.erv.ch/ch/site/de/home/insurance/leisure/school-and-course-insurance.html?rid=privatkunden/kursversicherung

Spezielle Anlässe und Seminare und Anlässe von Mantrailing Basel als Erbringer und Veranstalter
Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist der Vertrag rechtsgültig und bindend. Die Forderung wird damit fällig und eine vollständige Rückerstattung bereits geleisteter Kosten und/oder Gebühren aufgrund einer Stornierung seitens des Teilnehmers ist ausgeschlossen.

Eine Teilrückerstattung der bereits geleisteten Teilnahmegebühr wird wie folgt berechnet:- Stornierung erfolgte nach dem 7. Tag des Vertragsabschlusses; Rückerstattung von 20% der Teilnahmegebühr
Stornierung erfolgte ab 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn; Rückerstattung von 50% der Teilnahmegebühr
Stornierung erfolgte ab 70 Tage vor Veranstaltungsbeginn; keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr
Eine Teilnahme-Übertragung auf eine Drittperson bedarf der Absprache und dem Einverständnis der Mantrailing Basel.

Einzeltrainings / Einzelstunden
Der Teilnehmer vereinbart mit Mantrailing Basel einen fixen Termin und den Durchführungsort. Ist es dem Teilnehmer nicht möglich, den Termin wahrzunehmen, muss die Absage oder Verschiebung schriftlich oder telefonisch bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
Erfolgt eine Absage / Verschiebung des Teilnehmers später als 24 Stunden oder bleibt diese aus, werden die vereinbarten Durchführungskosten zu 90% in Rechnung gestellt.
Ein Rücktritt durch den Teilnehmer infolge höherer Gewalt ist nicht wirksam. Abweichungen hiervon bedürfen ausdrücklich der Absprache mit Mantrailing Basel.

E. Fälligkeit und Zahlung der Teilnahmegebühren

Allgemeine Grundlage
Mit der Bestätigung der Mantrailing Basel (nach erfolgter Anmeldung) ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig und hat per sofort auf das angegebene Konto zu erfolgen.
Die Zahlung muss für jede Leistung grundsätzlich im Voraus erbracht werden.
In Ausnahmefällen kann – nach Absprache mit Mantrailing Basel – eine Barzahlung beim ersten Treffen erfolgen. Teilzahlungen sind nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit Mantrailing Basel möglich.

Abonnements und Gruppentrainings
Für die Bereiche
«Mantrailing Puppies und Youngsters»,
«Mantrailing Einsteiger und Fortgeschrittene»,
«Hard Surface Tracking» und  
«Scent Detection»
umfasst das Leistungsangebot der Mantrailing Basel Abonnements zur regelmässigen Teilnahme an Gruppentrainings.

Die Abonnements (in Gruppentrainings) umfassen
für «Mantrailing Einsteiger und Fortgeschrittene» und für «Hard Surface Tracking» jeweils 10 Trainingseinheiten mit einer zeitlichen Gültigkeit von 14 Wochen.
für «Mantrailing Puppies und Youngsters» umfasst ein Abonnement (in Gruppentrainings) 11 Trainingseinheiten mit einer Gültigkeit von 15 Wochen.
für «Scent Detection» besteht das Abonnement aus 10 Trainingseinheiten / jeweils alle zwei Woche und über 28 Wochen gültig.

Mit der schriftlichen Bestätigung von Mantrailing-Basel zur Teilnahme an den Gruppentrainings mittels Abonnements wird die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig und hat per sofort auf das angegebene Konto zu erfolgen. Die Teilnahme wird erst nach Eingang der Zahlung auf das angegebene Konto möglich.
Im Sinne einer Weiterführung erneuert sich nach dem Bezug von zehn Trainingseinheiten ein Abonnement ohne anderweitige Absprache automatisch, ohne ein erneutes Einsetzen eines Widerrufrechts. Die Zahlung des neuen Abonnements ist im Voraus, vor dem Bezug der ersten Trainingseinheit fällig. Erfolgt innert 7 Tagen keine Zahlung für die Erneuerung eines Abonnements, entspricht dies einem Ausscheiden aus den Gruppentrainings. Anderweitige Regelungen – insbesondere aus persönlichen Gründen des Teilnehmers – sind nach Absprache mit Mantrailing Basel möglich und werden schriftlich per Mail bestätigt.

Schnuppertraining / Schulterblick
Für die Bereiche
«Mantrailing Puppies und Youngsters»,
«Mantrailing Einsteiger und Fortgeschrittene», und für
«Hard Surface Tracking» gewähren wir Interessenten vor der Entscheidung, ein Abonnement zu erwerben, einen ersten Einblick in die Arbeit.
Ein Schnuppertraining als auch ein Schulterblick sind zeitlich auf ein einmaliges aktives bzw. passives Training an einem vereinbarten Tag fixiert. Die Teilnahmegebühr wird an diesem Treffen bar bezahlt und ist nicht auf Dritte übertragbar.

F. Gültigkeitsdauer

Einzelstunden und Einzeltrainings / Schnuppertrainings und Schulterblick:
Der Teilnehmer vereinbart mit Mantrailing Basel einen fixen Termin und Durchführungsort, weshalb dieser lediglich für das vorgesehene und vereinbarte Zeitfenster gültig ist.
Der Termin ist nicht auf Dritte übertragbar.

Anlässe, Workshops und Seminare mit Mantrailing Basel als Dozent und als Veranstalter:
Die Veranstaltungstage werden zuvor bekannt gegeben und sind zeitlich fixiert, weshalb sie lediglich für das vorgesehene und vereinbarte Datum gültig sind. Verpasste Einheiten können nicht nachgeholt werden und sind nicht übertragbar.

Abonnements für Gruppentrainings:
– «Mantrailing Einsteiger und Fortgeschrittene» und «Hard Surface Tracking»
jeweils 10 Trainingseinheiten mit einer Gültigkeit von 14 Wochen.
– «Mantrailing Puppies und Youngsters»
11 Trainingseinheiten mit einer Gültigkeit von 15 Wochen.
– Für «Scent Detection»
10 Trainingseinheiten (alle zwei Wochen) mit einer Gültigkeit von 28 Wochen
Für alle Abonnements gilt, dass nicht bezogene Guthaben verfallen nach dieser Frist und sind nicht übertragbar.

Erkrankt ein Teilnehmer oder dessen Hund und es wird seitens des Teilnehmers ein ärztliches Zeugnis vorgelegt, wird der Gültigkeitsverfall (je nach Abonnement 14 / 15 oder 28 Wochen) für die Dauer der Krankschreibung gestoppt und ab dem Folgetag nach der Krankschreibung wieder aufgenommen.

Spezielle Absenzen-Regelung für Gruppenteilnehmer mit Abonnements:

Für «Mantrailing Puppies und Youngsters»
Für «Mantrailing Einsteiger und Fortgeschrittene»
Für «Hard Surface Tracking»
Für «Scent Detection»
Um jedem Teilnehmer die Möglichkeiten gewährleisten zu können, wöchentliche Trainings im Rahmen von organisierten Gruppen wahrnehmen zu können, ist die grundsätzliche Regelung (Abmeldung 24 Stunden vor dem Termin) ausdrücklich ausser Kraft gesetzt.

Allfällige Abmeldung vom wöchentlichen Training erbitten wir daher wie folgt:
– Eine Abmeldung von einem Abendtraining hat bis spätestens 10.00 h des entsprechenden Trainingstages zu erfolgen.
– Eine Abmeldung von einem Morgen- oder Nachmittagstraining hat bis spätestens 14 h am Vortag des entsprechenden Trainingstages zu erfolgen.
Abmeldungen können telefonisch, per SMS oder mittels Threema erfolgen.

Beim Fernbleiben ohne eine Abmeldung oder bei einer Abmeldung ausserhalb der genannten Frist wird die Trainingseinheit vollumfänglich wie bezogen vom Abonnement abgezogen.
Ausweichdaten bei Verhinderung am eigentlichen Trainingstag (beispielsweise Teilnahme in einer anderen Trainingsgruppe) können mit Mantrailing Basel vereinbart werden.
Um einen reibungslosen Ablauf der Gruppen gewährleisten zu können, erbittet Mantrailing Basel, Ferien und voraussehbare Abwesenheiten so früh als möglich telefonisch, per SMS oder über Threema mitzuteilen.